Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um österreichische Straßen, Vignetten und Verkehrsregeln.

Ja, für die Nutzung aller österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist eine gültige Vignette oder eine streckenbezogene Maut erforderlich. Die Vignettenpflicht gilt für Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht.

Die Vignette ist erhältlich an Tankstellen, in Trafiken, beim ÖAMTC und ARBÖ sowie online auf der offiziellen Asfinag-Website (asfinag.at). An Grenzübergängen gibt es ebenfalls Verkaufsstellen.

Das Fahren ohne gültige Vignette ist eine Verwaltungsübertretung. Es kann eine Ersatzmaut von derzeit € 120 (PKW) oder eine Geldstrafe bis zu € 300 verhängt werden. Die Kontrolle erfolgt durch Mautaufsichtsorgane und Polizei.

Die österreichische Jahresvignette ist 14 Monate gültig, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres. Sie können sie also ab Dezember für das folgende Jahr kaufen.

Ja, aber Motorräder haben eigene, günstigere Tarife. Die Jahresvignette für Motorräder kostet € 38,20 (2025), die 2-Monatsvignette € 14,50 und die 10-Tagesvignette € 5,80.

Die GO-Maut ist eine streckenbezogene Maut für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht. Diese Fahrzeuge benötigen keine Vignette, sondern eine GO-Box und zahlen die Maut kilometergenau auf allen Autobahnen und Schnellstraßen.

Ja, ausgenommen sind: Fahrzeuge des Bundesheeres und der Polizei, Fahrzeuge mit ausländischen Diplomatenkennzeichen, Fahrzeuge über 3,5 t (GO-Maut), Mopeds bis 45 km/h sowie Fahrzeuge mit Sondergenehmigung.

Die Vignette berechtigt zur Nutzung aller Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich. Die Streckenmaut ist eine zusätzliche Gebühr für bestimmte Abschnitte (z.B. Brenner A13, Tauern A10), die auch mit gültiger Vignette zu bezahlen ist.

Die digitale Vignette können Sie auf der Website asfinag.at oder in der Asfinag App kaufen. Sie geben Ihr Kennzeichen an und wählen den Gültigkeitsbeginn. Die Vignette ist sofort nach dem Kauf aktiv und wird elektronisch überprüft.

Auf Autobahnen gilt grundsätzlich 130 km/h (auf einigen Abschnitten 100 km/h oder 110 km/h), auf Freilandstraßen 100 km/h und im Ortsgebiet 50 km/h. Für Fahranfänger (Probeführerschein) gilt auf Autobahnen 100 km/h.

Ja, bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schnee, Eis, Schneematsch) sind Winterreifen oder Schneeketten Pflicht. Es gibt keine feste Winterreifensaison, die Pflicht gilt situationsbedingt. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet.

In Österreich müssen Sie mitführen: Warndreieck, Verbandskasten (mit gültigem Haltbarkeitsdatum), Warnweste. Empfohlen werden außerdem: Feuerlöscher, Abschleppseil, Taschenlampe und Schneeketten im Winter.

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